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Ernährungsberatung – was wird von der Krankenkasse übernommen?

Juli 05, 2021
Ernährungsberatung – was wird von der Krankenkasse übernommen
Ernährungsberatungen sind bei Krankheiten wie Gicht, Rheuma, Übergewicht oder Osteoporose von besonderer Bedeutung. Als Experten für Ernährungsberatung erstellen wir individuelle Ernährungspläne, die auf unterschiedliche Erkrankungen ausgerichtet sind. Denn so verschieden, wie die Krankheiten sind, so unterschiedlich gestalten sich auch deren Anforderungen an die Ernährung. Bei rheumatischen Beschwerden ist es beispielsweise von besonderer Relevanz die im Körper stattfindenden Entzündungsvorgänge zu kontrollieren. Hierfür bietet sich der Rückgriff auf gesunde Öle sowie auf Obst, Gemüse und Fisch an. Bei Osteoporose, wobei es sich um die Abnahme des Knochengewebes handelt, ist ein gesunder Lebensstil ebenfalls von besonderer Relevanz. Hierbei sollte vermehrt auf fettarme Zutaten zurückgegriffen sowie auf eine ausreichende Versorgung mit Vitamin D und Kalzium geachtet werden. Gerne unterstützen wir unsere Patienten auch bei ihrer ganz persönlichen Krankheitsgeschichte.

Ernährungsberatung – für ein Wohlgefühl im eigenen Körper

Ernährungsberatungen werden nicht nur dann benötigt, wenn Krankheiten im Spiel sind. Denn auch zur präventiven Gesundheitsvorsorge und zur Optimierung der Ernährung sind Ernährungsberatungen beliebt. So kann eine Ernährungsberatung beispielsweise bei der gezielten Abnahme unterstützen und so zu einem besseren Wohlgefühl im eigenen Körper beitragen. Gerne unterstützen wir als Experten für Ernährung unsere Kunden auf diesem Weg mit individuell erstellten Ernährungskonzepten. Dabei ist es für uns von besonderer Bedeutung, die Ernährung an das Leben unserer Kunden anzupassen. Crashdiäten und Tabletten sowie ein damit verbundener Jo-Jo-Effekt gehören mit unseren Konzepten der Vergangenheit an.

Was wird von Krankenkassen übernommen?

Damit Ernährungsberatungen von der Krankenkasse bezuschusst werden, müssen diese bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Welche Qualitätskriterien hierbei als Bewertungsmaßstab herangezogen werden, ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig. Unter anderem wird dabei beispielsweise auf die wissenschaftliche Evaluierung und Anerkennung der Beratung oder auf die Durchführung durch eine zertifizierte Ernährungsfachkraft geachtet. Doch nicht nur in Bezug auf die Bezuschussungskriterien, sondern auch hinsichtlich der Bezuschussungshöhe gibt es in Abhängigkeit der Krankenkasse deutliche Unterschiede. Daher bietet es sich an, vor Beantragung einer Ernährungsberatung sich mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung zu setzen und sich über die Vorgaben zur Bezuschussung zu erkundigen. Sollte eine Ernährungsberatung aufgrund einer bestehenden Krankheit benötigt werden, ändert sich der Sachverhalt etwas. Denn bei Krankheiten, welche entweder durch die Ernährung verursacht werden oder durch eine Ernährungsumstellung verbessert werden können, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein solches Beratungsangebot. Zu diesen Krankheiten zählen neben Übergewicht auch Osteoporose, Allergien, Stoffwechselstörungen oder Krebs. Damit die Krankenkasse in diesen Fällen die ernährungsbezogene Beratung bezuschusst, muss eine ärztliche Verordnung vorgelegt werden. Wie hoch die Bezuschussung hierbei ausfällt, ist ebenfalls von der jeweiligen Krankenkasse abhängig.
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